Spektrum Iran

Die Entwicklung einer schiitischen Rechtslehre ohne Ḫabar al-wāḥid – eine Unmöglichkeit?

Art des Dokuments : Case Report

Autor

Universität Tübingen, Deutschland

Abstrakt
In Medina vermittelten die Imame der Ahl al-Bait ihr Wissen durch Zusammenkünfte mit ihren Anhängern, die als Schiiten bekannt wurden. Während dieser Sitzungen hielten die Gefährten der Imame deren Aussprüche und Lehren entweder schriftlich fest oder prägten sie sich ein. Diese überlieferten Aussprüche wurden später als aḫbār – Überlieferungen oder Berichte – bekannt, von denen viele Einzelnachrichten waren und daher später unter dem Begriff aḫbār āḥād (Plural von ḫabar al-wāḥid) zusammengefasst wurden.
Die Legitimität und Autorität von ḫabar al-wāḥid wurde bereits seit der Entstehungszeit der schiitischen Rechtswissenschaft kontrovers diskutiert – mit Befürwortern und Gegnern. Auch mehrere zeitgenössische schiitische Gelehrte haben zur Ablehnung des ḫabar al-wāḥid aufgerufen und Juristen dazu eingeladen, eine schiitische Rechtslehre zu entwickeln, die auf dessen Verwendung verzichtet.
Doch wie realistisch ist diese Idee? Ist es praktisch möglich, ein vollständiges System der schiitischen Rechtswissenschaft ohne die Berücksichtigung tausender aḫbār āḥād zu schaffen? Zeitgenössische Rechtsgelehrte haben vorgeschlagen, ḫabar al-wāḥid durch andere juristische Instrumente zu ersetzen, wie etwa durch die allgemeinen Gesetze des Korans, durch zahlreich überlieferte Berichte (tawātur), durch die Vernunft (ʿaql) und durch den Konsens (iǧmāʿ).
Würde dies nicht zur Entstehung eines völlig neuen Rechtssystems führen? Diese Frage steht im Mittelpunkt dieses Beitrags, der Teil eines laufenden Forschungsprojekts zur Rolle des ḫabar al-wāḥid in der schiitischen Jurisprudenz ist.

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